Bau- und Ingenieurvermessung
 
 

"Man darf nicht das, was uns unwahrscheinlich und
unnatürlich erscheint, mit dem verwechseln, was absolut
unmöglich ist."

Carl Friedrich Gauß

       
 


Entwurfsvermessung, Leistungen nach §97 HOAI

Grundlagenermittlung

  • Erhebung von Kataster-, Bebauungsplan- und Grundbuchdaten

Geodätischen Festpunktfeld

  • Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten
  • Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen
  • Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte
  • Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses

Absteckungsunterlagen

  • Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfs und Erstellen von Absteckungsunterlagen

Absteckung für den Entwurf

  • Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit
  • Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren

Geländeschnitte

  • Ermitteln und Darstellen von Längs- und Querprofilen aus terrestrischen/ photogrammetrischen Aufnahmen



Bauvermessung, Leistungen nach §98 HOAI

Baugeometrische Beratung :

  • Beraten bei der Planung, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten
  • Erstellen eines konzeptionellen Messprogramms
  • Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
  • Erstellen von Messprogrammen für Bewegungs- und Deformationsmessungen, einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung

Abstecken für Bauausführung

  • Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit
  • Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen

Bauausführungsvermessung

  • Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
  • Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunkten
  • Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
  • Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten (bei Wasserstraßen keine Grundleistung)
  • Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen
  • Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandplan

Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung

  • Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen
  • Fertigen von Messprotokollen
  • Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts

 

   
   
 

(c) 2008, Dipl. ing.(FH) Gunter Eppelt, TERRACONDATA