Katastervermessung
 
 


"Man darf nicht das, was uns unwahrscheinlich und
unnatürlich erscheint, mit dem verwechseln, was absolut
unmöglich ist."

Carl Friedrich Gauß

       
 

Katastervermessungen dürfen nur von Staatlichen Vermessungsämtern, Gemeinden mit entsprechender Vermessungsdienststelle oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. Die entsprechenden Gebühren richten sich in Baden-Württemberg nach dem Gebührenverzeichnis der Landesregierung. In der Regel handelt es sich hierbei um Wertgebühren, beispielweise richtet sich die Gebühr einer Grundstücksteilung nach Grösse und Bodenwert der neu zu bildenden Flurstücke, die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskatater nach den Baukosten und der Anzahl neu errichter Gebäude

Damit aber bei Ihnen nun nicht die Sucherei nach dem für Sie zuständigen Vermessungsamt bzw. die Auswahl eines geeigneten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beginnt, haben wir das für Sie bereits gemacht. Durch eine Kooperation mit verschiedenen ÖbVI´s sind wir in der Lage in weiten Teilen des Landes Baden Württemberg Katastervermessung durchzuführen. Und das ohne Mehrkosten!
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

     
       
 

(c) 2008, Dipl. ing.(FH) Gunter Eppelt, TERRACONDATA